Kostenübernahme durch Ihre Kranken- und Pflegekasse
Entlastungsbetrag
Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131€ über den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget verfällt am 30.06. des Folgejahres und kann angespart werden.
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben pro Jahr Anspruch auf ein gemeinsames Budget von bis zu 3539€, das flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Darüber können Sie unsere Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen.
40% Umwidmung der Pflegesachleistung für Entlastungsangebote
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der monatlichen Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.
| Pflegegrad | Monatliche Pflegesachleistung | Monatliches Pflegegeld | 40% für Entlastungsleistungen nutzbar | 60% Pflegegeld-Auszahlung |
|---|---|---|---|---|
| 2 | 796€ | 347€ | 318,40€ | 208,20 |
| 3 | 1497€ | 599€ | 598,80€ | 359,40€ |
| 4 | 1859€ | 800€ | 743,60€ | 480,00€ |
| 5 | 2299€ | 990€ | 919,60€ | 594,00€ |
Erklärung zur Tabelle
- Pflegegeld: Der volle Betrag, den Pflegebedürftige erhalten, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
- 40% Umwidmung: Diesen Anteil der Pflegesachleistung können Sie zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen.
- 60% Pflegegeld-Auszahlung: Da Sie bei der Kombinationsleistung nur einen Teil der Sachleistung durch uns nutzen, wird Ihnen 60% des Pflegegeldes trotzdem ausgezahlt.
Beispiel Pflegegrad 3
Pflegegeld
