Kostenübernahme durch Ihre Kranken- und Pflegekasse


Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen monatlich 131€ über den Entlastungsbetrag zur Verfügung. Dieses Budget verfällt am 30.06. des Folgejahres und kann angespart werden.


Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher haben pro Jahr Anspruch auf ein gemeinsames Budget von bis zu 3539€, das flexibel für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Darüber können Sie unsere Leistungen ebenfalls in Anspruch nehmen.


40% Umwidmung der Pflegesachleistung für Entlastungsangebote

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der monatlichen Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden.

Pflegegrad Monatliche Pflegesachleistung Monatliches Pflegegeld 40% für Entlastungsleistungen nutzbar 60% Pflegegeld-Auszahlung
2 796€ 347€ 318,40€ 208,20
3 1497€ 599€ 598,80€ 359,40€
4 1859€ 800€ 743,60€ 480,00€
5 2299€ 990€ 919,60€ 594,00€

Erklärung zur Tabelle

  • Pflegegeld: Der volle Betrag, den Pflegebedürftige erhalten, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen.
  • 40% Umwidmung: Diesen Anteil der Pflegesachleistung können Sie zusätzlich für Entlastungsleistungen nutzen.
  • 60% Pflegegeld-Auszahlung: Da Sie bei der Kombinationsleistung nur einen Teil der Sachleistung durch uns nutzen, wird Ihnen 60% des Pflegegeldes trotzdem ausgezahlt.

Beispiel Pflegegrad 3

Pflegegeld


Verfall Ihres Budgets

Der Entlastungsbetrag kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden. Das Budget der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verfällt am 31.12. des laufenden Jahres.